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Erste Anwaltliche Auskunft

Der Zugang zum Recht darf keiner Bevölkerungsgruppe vorbehalten werden oder ein „Exklusivprodukt“ sein. Als in Österreich zugelassener Rechtsanwalt habe ich auch die soziale und gesellschaftspolitische Verantwortung dem entgegenzusteuern und meinen Beitrag dazu zu leisten.

Ich nehme daher an der Ersten Anwaltlichen Auskunft der Steirischen Rechtsanwälte teil und führe – je nach Diensteinteilung – in meinen Kanzleiräumlichkeiten eine unentgeltliche erste Rechtsauskunft durch.

Die Durchführung der Ersten Anwaltlichen Auskunft hat streng nach dem Statut für die  Erste Anwaltliche Auskunft der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer zu erfolgen. Das Statut sowie Diensteinteilung aller teilnehmenden Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind abrufbar unter https://www.rakstmk.at/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft-eaa/information.

Die Erste Anwaltliche Auskunft findet in der gesamten Steiermark immer freitags (Ausnahme Liezen: dienstags) zwischen 14 und 17 Uhr in den Kanzleien von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entsprechend der Diensteinteilung statt. Derzeit ist diese COVID-19 bedingt ausgesetzt. Sobald diese Serviceleistung der steirischen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wieder aufgenommen wird, werde ich meine Termine hier entsprechend veröffentlichen und in meinen Kanzleiräumlichkeiten auflegen.

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