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Habe ich wirklich eine freie Rechtsanwaltswahl? Kann ich den Anwalt direkt kontaktieren? Was deckt meine Rechtschutzversicherung ab? 

Zusammengefasst in 3 Punkten finden Sie hier die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen: 

  • Ja, es gibt ein Recht auf freie Anwaltswahl

Der Europäische Gerichtshof bezog im April 2020 Stellung dazu und bestätigte, dass jeder Versicherte berechtigt ist, einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen. 

(Entscheidung C-667/18 vom 14.05.2020).

In Österreich ist die freie Anwaltswahl in § 158k Versicherungsvertragsgesetz verankert. Dieses besagt, dass jeder Versicherungsnehmer berechtigt ist, zu seiner Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person frei zu wählen.

Darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer zur sonstigen Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen einen Rechtsanwalt frei wählen, wenn beim Versicherer eine Interessenkollision entstanden ist.

  • Mögliche Einschränkungen der Rechtsanwaltswahl beachten

Das freie Wahlrecht kann im Versicherungsvertrag jedoch eingeschränkt werden und es kann vorgegeben werden, dass der Versicherungsnehmer nur einen Anwalt beauftragen darf, der seinen Kanzleisitz am Ort der jeweiligen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde hat. Auf diesem Weg schützt sich die Versicherung davor auch hohe Zusatzkosten übernehmen zu müssen. Wird etwa ein Wiener Anwalt von einer Person aus Vorarlberg für ein Einschreiten vor Gerichten oder Behörden in Vorarlberg beauftragt, entstehen tarifmäßig höhere Kosten als durch einen ortsansässigen Anwalt. Davor möchten Versicherungen sich mit diesen Einschränkungen schützen. 

  • Achten Sie auf eine freie Anwaltswahl in Ihrem Versicherungsvertrag

Aufgrund der oben genannten Entscheidung des europäischen Gerichtshofes und dem entsprechenden Paragrafen im Versicherungsvertragsgesetz, hat ein Versicherungsvertrag sohin ausdrücklich vorzusehen, dass es einem Versicherungsnehmer freisteht, welchen Anwalt er wählt. 

Auch Rechtsberatungen sind meiner Meinung nach davon eingeschlossen. Denn obwohl der Europäische Gerichtshof diese nicht explizit erwähnt, wird jedoch von außergerichtlichen Tätigkeiten gesprochen, denen eine Rechtsberatung jedenfalls zugeordnet werden kann. 

Fazit: 

Obwohl es ein Recht auf eine freie Anwaltswahl gibt, lohnt es sich beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau hinzusehen. Gibt es irgendwelche der oben genannten Einschränkungen und welche Bereiche werden genau abgedeckt? So können Sie böse Überraschungen vermeiden. 

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