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Unfälle gehören zum Alltag im Straßenverkehr und man nimmt sie oft gar nicht oder nur am Rande wahr. Das ändert sich natürlich schnell, wenn man selbst von einem Unfall betroffen ist. Ganz unabhängig davon ob mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß – folgende Punkte müssen Sie jedenfalls beachten, um später Schaden von sich abzuwenden oder Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

1. Die richtige Unfalldokumentation

Nur, wenn Unfallhergang und beteiligte Personen klar dokumentiert werden, können Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden. Sobald also ein Unfall passiert ist, sollten Sie oder Ihre Begleitpersonen an die Dokumentation denken. Folgende Informationen sollten Sie jedenfalls sammeln bzw. sicherstellen: 

  • Kontaktdaten der Unfallbeteiligten und Zeug*innen
  • KFZ-Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Fotos & Skizzen der Unfallörtlichkeit mit markanten Hinweis- und Anhaltspunkten
  • Fotos der Fahrzeuge in der Unfallendlage 

2. Unfallbericht – nur unterschreiben, wenn Sie 100% einverstanden sind

Auch ein Unfallbericht ist bei einem Unfall jedenfalls anzufertigen und im besten Fall von beiden Seiten zu unterschreiben. 

Doch Achtung:
Unterzeichnen Sie diesen Bericht nur dann, wenn Sie der Darstellung des Unfalls auch wirklich zustimmen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und fertigen Sie im Streitfall einen eigenen Unfallbericht sowie ein Gedankenprotokoll an. Das kann Ihnen im Streitfall eine große Hilfe sein.

3. Ob Personenschaden oder nicht – verständigen Sie die Polizei

Sobald Personen verletzt wurden, sind Polizei und weitere Einsatzkräfte (Rettung oder Feuerwehr) ohnehin zu verständigen. Doch auch ohne Personenschaden empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen. Sie kann ebenfalls einen offiziellen Unfallbericht aufnehmen sowie einen Aktenvermerk erstellen. Jede Aufzeichnung des Unfallhergangs sowie des entstandenen Schadens hilft Ihnen später in der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bzw. auch darin, erhobene Anschuldigungen abzuwehren. 

4. Erste Hilfe ist verpflichtend

Sollten Personen zu Schaden gekommen sein, ist sofort Erste Hilfe zu leisten. Das sagt uns nicht nur der gesunde Menschenverstand, es ist außerdem gesetzlich vorgeschrieben. Denn wenn keine helfenden Schritte gesetzt werden, machen Sie sich strafbar. Denken Sie stets daran: der schlimmste Fehler bei der Ersten Hilfe, ist nicht zu helfen! 

5. Gesetzeslage und Sachverständige 

Im Verkehrsrecht ist hinsichtlich der zu klärenden Schuldfrage neben der “klassischen” schadenersatzrechtlichen Verschuldenshaftung auch auf die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) Rückgriff zu nehmen. Weitere einschlägige Gesetze, welche neben dem klassischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und der Straßenverkehrsordnung herangezogen werden, sind das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz, das Kraftfahrgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz. Jedenfalls aber werden bei einem Gerichtsverfahren zur Klärung der Verschuldensfrage einschlägige Sachverständige beigezogen. Örtlich zuständig ist jenes Gericht, in dessen Sprengel der Unfall passiert ist. 

6. Beteiligte aus dem Ausland & Grüne-Karte-System

Auch die Beteiligung von Unfalllenker*innen aus dem Ausland hindert nicht die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. In diesem Fall erfolgt die Schadenregulierung über das Grüne-Karte-System, wonach das Büro, in dessen Land eine Person aus dem Ausland einen Unfall verursacht hat verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten, sofern die Verschuldensfrage bereits geklärt ist. Andernfalls können die Ansprüche in Österreich gerichtlich geltend gemacht werden.

7. Diese Ansprüche können in Folge eines Unfalls geltend gemacht werden (Auszug):

  • Reparaturkosten
  • Unfall- und reparaturbedingte Wertminderung
  • Kasko-Selbstbehalt
  • Reparaturkostenablöse
  • Stehzeiten
  • Frustrierte Aufwände und anerlaufene Spesen
  • Schmerzengeld
  • Heilkostenersatz
  • Behandlungskosten
  • Pflege- und Haushaltshilfe
  • Kosmetische Operationen
  • Verunstaltungsentschädigung
  • Feststellung von Spät- und Dauerfolgen
  • Verdienstentgang

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