Was passiert, wenn man plötzlich keine eigenen Entscheidungen mehr rechtswirksam treffen kann und wer darf in diesem Fall für wen handeln – oder eben nicht? Genau hier setzt die Vorsorgevollmacht an. Diese wird erstellt, wenn man im Besitz der völligen Geschäftsfähigkeit sind und sichert so die Umsetzung und Wahrung der Wünsche im Ernstfall.
Rechtzeitig vorsorgen, um die Familie im Ernstfall zu entlasten
Eine Vorsorgevollmacht ist einfach gesagt eine Vollmacht, die einer Person vorsorglich übertragen wird, um im Falle des Verlusts der eigenen Entscheidungs-, Urteils- und Geschäftsfähigkeit (Eintritt des Vorsorgefalls) rechtswirksam für die betroffene Person handeln zu können. Die Bevollmächtigung tritt erst in Kraft, wenn die betroffene Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortliche Entscheidungen, ohne einen Nachteil für sich selbst, in den von der Vollmacht umfassten Angelegenheiten zu treffen.
Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eintragen lassen
Voraussetzung für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht – im Gegensatz zu den verschiedenen nachgereichten Formen der Erwachsenenvertretung – ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser sowohl die betroffene Person (die, die Vorsorgevollmacht erstellt) als auch die (zu-)bevollmächtigende (eingesetzte) Person in vollem Besitz ihrer Geschäftsfähigkeit sind. Zudem muss die Vorsorgevollmacht – um wirksam zu werden – im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden; dies gilt auch für den Eintritt des Vorsorgefalls (medizinisches Attest).
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man frühzeitig und eigenverantwortlich festlegen, wer in Zukunft wichtige Entscheidungen in persönlichen, finanziellen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten bzw. generell in jeglichen Angelegenheiten, die festgehalten werden, treffen soll, falls man durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen nicht mehr dazu in der Lage sind.
Eine solche Vollmacht ist zweifellos ein wertvolles Instrument, um Wünsche festzuhalten und Angehörigen in schwierigen Situationen Klarheit und Sicherheit zu geben.