Arbeits- und Sozialrecht
Das Arbeitsrecht regelt im Wesentlichen im Arbeits-/Dienstvertrag die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in, wobei allgemeine Regelungen (z.B. Urlaubsgesetz, Arbeitszeitruhegesetz, Arbeitnehmerschutz, Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsaspekte, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen, Verordnungen etc.) in dieser Hinsicht zu berücksichtigen sind.
Ich berate und vertrete seit Jahren sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen vor den Arbeitsgerichten in Österreich und greife daher auf eine breitgefächerte Expertise in diesem Fachbereich zurück. Diese beinhaltet neben einer strategischen Personalplanung auch eine begleitende Auflösung von Arbeits-/Dienstverhältnissen im außergerichtlichen Wege.
Ich gestalte und optimiere sämtliche Arbeitsverträge (Vorstands- und Geschäftsführervertrag, Managementverträge, Angestellten- und Werkvertrag, freie Dienstverträge uvm.) und Betriebsvereinbarungen, berate und begleite Sie bei Kündigungen und Entlassungen, insbesondere deren gerichtlicher Anfechtung und stehe Ihnen in sämtlichen arbeitsrechtlichen und Human-Ressource-Angelegenheiten vollumfänglich kompetent und verlässlich zur Seite. Die Geltendmachung bzw. Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche versuche ich bestmöglich sicherzustellen.
Einen weiteren arbeitsrechtlichen Schwerpunkt bilden die frühzeitige und vorausschauende Beratung, Begleitung, Steuerung und Strukturierung von Ausgliederungsvorgängen und Betriebsübergängen – auch unter dem kollektivvertragrechtlichen Blickwinkel – sowie die Gestaltung und Ausverhandlung von Sozialplänen in Krisensituationen und die Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungen (Stock Options).