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Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht stellt die Pflichten von Ärzt*innen und Krankenhäusern gegenüber Patient*innen sicher und regelt die Rechte der Patient*innen, welche sich einer medizinischen Behandlung unterziehen. Es umfasst die Haftung der behandelnden Ärzt*innen und der Krankenhäuser sowie auch von jenen, dem Gesundheitsbereich zuzurechnenden Berufsträgern (zB. Physiotherapeut*innen, Chiropraktiker*innen etc).

Der medizinischen Behandlung liegt meistens ein außergewöhnliches Vertrauensverhältnis zwischen Patient*in und Ärzt*in zu Grunde. DiePatient*innen vertrauen darauf, dass die Aufklärung, Einwilligung und Behandlung gesetzeskonform und fachgerecht (lege artis) erfolgt.

Ich berate Sie aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Fachbereich umfassend über Art und Weise einer (fristgerechten) gesetzeskonformen Aufklärung und Einwilligung und mache Behandlungsfehler („Kunstfehler“) gegenüber den behandelnden Ärzt*innen bzw. dem Krankenhaus geltend.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche setze ich mich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und vor den einschlägigen Schlichtungsstellen der Ärztekammern beharrlich für Sie ein.

Sind Sie hingegen Ihrer Ansicht nach zu Unrecht mit derartigen Vorwürfen konfrontiert, erörtern wir gemeinsam den Sachverhalt um den gegen Sie erhobenen Anspruch abwehren zu können.

Ich vertrete sowohl Ärzt*innen, Krankenhäuser als auch Patient*innen und versuche die jeweiligen Sichtweisen auf Ihren Einzelfall zur raschen Durchsetzung bzw. Abwehr der Ansprüche einfließen zu lassen, um unter Umständen langwierige, emotionale und kostspielige Gerichtsverfahren hintan stellen zu können.

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