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Eherecht

Ehestreitigkeiten sind emotional sehr belastend und können auch rechtlich äußerst heikel sein. Umso wichtiger ist es einen kompetenten und verlässlichen Partner in dieser schwierigen und sensiblen Zeit an seiner Seite zu wissen. Ich verfüge nicht nur über die notwendige rechtliche Expertise und Erfahrung, sondern bringe auch die gebotene Empathie, Sensibilität und die richtige Ansprache, auch gegenüber (ehemaligen) Partner:innen, auf, um für Sie rasch ein bestmögliches Ergebnis erreichen zu können.

Selbst einvernehmliche Scheidungen gehen emotional nicht spurlos an einem vorüber und sind, insbesondere bei gemeinsamen Kindern, Immobilien, Vermögen und Verbindlichkeiten etc. mit besonderem Fingerspitzengefühl zu behandeln, um eine zufriedenstellende Trennung sicherstellen zu können.

Mein Bemühen richtet sich – in enger Abstimmung mit Ihnen – stets darauf eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies im Besonderen zum Wohle gemeinsamer Kinder.

Ich berate und vertrete Sie – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – in sämtlichen ehe- und familienrechtlichen Angelegenheiten:

–              (streitige) Scheidung

–              nacheheliche Unterhaltsansprüche

–              nacheheliche Vermögensaufteilung

Um für den Fall einer allfälligen Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe vor Eingehen dieser Vorsorge zu treffen, stehe ich Ihnen hinsichtlich des Abschlusses eines Ehevertrags jederzeit mit meiner rechtlichen Expertise zur Verfügung. Mit Abschluss eines Ehevertrags vor Eingehen der Ehe können allfällige vermögens- und unterhaltsrechtliche Streitigkeiten bereits im Vorhinein geregelt werden

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