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Erbrecht und Vermögensnachfolge

Die geregelte Vermögensweitergabe, sei es im unternehmerischen oder privaten Bereich, ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und bedarf neben dem notwendigen rechtlichen Detailwissen viel Empathie und Sensibilität.

Erfahrungsgemäß führt dieses Thema in vielen Fällen auch zu einem Bruch in und mit der Familie und Verwandtschaft. Um kostspieligen und langwierigen gerichtlichen Erbstreitigkeiten keinen Platz zu gewähren, ist es daher wichtig die Sicherung und Strukturierung des (Familien-) Vermögens frühzeitig verbindlich zu regeln.

Dabei begleite ich Sie mit meiner juristischen Expertise und langjährigen Erfahrung, um maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu erzielen:

  • Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten, Patienten- und Sterbeverfügungen
  • Verfassung von Schenkungs-, Übergabe- und Erbverträgen
  • Errichtung und Verwaltung von Privatstiftungen
  • Regelungen betreffend der frühzeitigen Betriebs- und Unternehmensnachfolge

Kam es bedauerlicher Weise zu einem Todesfall, stehe ich Ihnen in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten verlässlich und kompetent beiseite:

  • Vertretung im und Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren
  • Vertretung in sämtlichen erbrechtlichen (gerichtlichen) Angelegenheiten
  • Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Anfechtung von Testamenten
  • Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Gläubigern

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