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(Internationales) Vertrags- und Zivilrecht

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch ist das grundlegende Gesetz des Zivilrechts und dient als Basis für unser privatrechtliches Zusammenleben. Darauf baut auch sämtliches Wirtschaftsleben auf.

Dies gilt nicht nur für die klassischen Kernelemente des Zivilrechts (Schuld- und Sachenrecht: Eigentum- und Besitzrecht, Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erb- und Familienrecht), sondern auch für viele weitere Spezialbereiche wie auszugsweise für das Konsumentenschutz- und Fern- und Auswärtegeschäfte-Gesetz, das  Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentums- und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Ehegesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Amtshaftungs- und Organhaftungsgesetz, das Internationales Privatrecht, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz um nur einige Beispiele zu nennen.

Durch meine langjährige Erfahrung und juristische Expertise unterstütze ich Sie vollumfänglich bei der Erstellung, (Über-)Prüfung, Verhandlungsführung bis hin zum erfolgreichen Vertragsabschluss von Verträgen aller Art. Dies umfasst neben der Aufklärung über typische Risiken und Formvorschriften, die Darlegung der wechselseitigen Rechte und Pflichten. Auch hinsichtlich der Möglichkeiten der Geltendmachung von Vertragsverletzungen bis hin zur vorzeitigen Vertragsaufhebung berate ich Sie gerne.

Die Erstellung von sämtlichen Verträgen in englischer Sprache stellt kein Problem dar.

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