Miet-, Bestands- und Wohnungseigentumsrecht
Das (soziale) Mietrecht ist ständigen gesellschaftspolitischen Diskussionen ausgesetzt und wird entsprechend häufig novelliert. Der Mieter*innenschtutz vor Verlust der Wohnung liegt dem Gesetz zugrunde. Damit werden Eigentum und freie Verfügbarkeit der Vermieter*innen eingeschränkt.
Anders verhält es sich im gewerblichen Mietrecht, wonach Mieter*innen nicht auf diesen Mietrechtsschutz zurückgreifen können. Vermieter*innen verbleiben somit größere vertragsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine kompetente Beratung ist daher unerlässlich, sodass Sie bei mir – egal ob Mieter*in oder Vermieter*in – jedenfalls richtig sind. Ich vertrete Sie vor den Schlichtungsstellen in außerstreitigen aber auch in streitigen Mietrechtsrechtsangelegenheiten österreichweit.
Darüber hinaus biete ich eine umfassende Beratung und Vertretung auf hohem fachlichen Niveau in sämtlichen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts. Dies auch im Hinblick auf die Betreuung und Abwicklung entsprechender Immobilienprojekte.
Die Erstellung und Beratung hinsichtlich Pacht- und Unterbestandsverhältnissen stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt dar.