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Öffentliches Wirtschafts- und Verwaltungsrecht

Erfolgreiche Unternehmen, gut verwaltete Gemeinden und die nicht nur wirtschaftliche (Gestaltungs-)Freiheit des Einzelnen leben mit und vom Rechtsstaat. Dieser gewährt Rechtsschutz und Rechtssicherheit, kann aber auch schwierige Situationen entstehen lassen.

Eine kompetente und effiziente Beratung ist daher essentiell, um ein bestmögliches Ergebnis in Zulassungs-, Registrierungs- oder Genehmigungsverfahren und der gleichen sicher zu stellen bzw.  Ihre Rechte durchsetzen oder deren Entzug abwehren zu können.

Das (Steiermärkische) Bau- und Raumordnungsrecht gehört auszugsweise ebenso wie das Gewerberecht (ua. Betriebsanlagengenehmigungen etc.) und Umweltrecht (Abfallrecht, Wasserrecht, Naturschutz etc.) zu jenen Gebieten, in welchen ich auf jahrelange Erfahrung und hohe fachliche Standards zurückgreifen kann.

Ich berate Sie jedoch in sämtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Wirtschaftsrechts (einschließlich Verwaltungsrecht), übernehme Ihre Vertretung vor den Verwaltungsbehörden und verfolge Ihre Ansprüche beharrlich auch vor den Verwaltungsgerichten bis hin zum Verwaltungs-/Verfassungsgerichtshof.

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