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Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Ganz unabhängig davon, ob Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, aufgrund des Verhaltens eines anderen finanziellen Schaden erlitten haben oder von einem Kaufvertrag aufgrund von Mängeln oder Schäden zurücktreten möchten – Schadenersatz-, Haftung-, Regress- und Gewährleistungsrecht haben als klassische Rechtsinstitute des Zivilrechts eine enorme praxisrelevante Bedeutung.

Je nachdem, ob Sie als geschädigte Partei Ihre Ansprüche geltend machen möchten oder aber Hilfe bei der Abwehr von schadenersatz- und gewährleistungsrechtlichen Forderungen brauchen, haben Sie mit mir einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.

Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung, verfüge ich über hohe fachliche Standards und überdurchschnittliches Detailwissen um Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen bzw. abwehren zu können.

Ich nehme mir für Sie die Zeit um, mit Ihnen den Sachverhalt umfangreich zu besprechen und lege dar, ob und in welcher Form und welcher Höhe Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegenüber der gegnerischen Seite bestehen. Auf Seiten der schädigenden Partei prüfe ich den gegen Sie erhobenen Anspruch und dessen Umfang und unterstütze Sie bei der Abwehr von eben diesem.

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