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Skiunfall & Skirecht

Skifahren und Snowboarden, Langlaufen, Fun- und Snowparks, Skitourengehen, Rodeln, Wandern, Bergsteigen, etc. erfreuen sich in Österreich seit jeher großer Beliebtheit. Dieser Trend verstärkte sich in den vergangenen zwei Jahren. Unglücklicherweise geht mit diesen Aktivitäten eine bedeutende Gefahr einher, denn der „klassische“ Skiunfall zieht häufig schwere Verletzungen und weitreichende Konsequenzen nach sich.

Unter Anwendung der österreichweit anerkannten FIS-Regeln (allgemeine Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes) und der POE-Regeln (Pistenordnungsentwurf des österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit) werden „klassische“ Skiunfälle nach schadenersatzrechtlichen Grundlagen beurteilt.

Erfolgt eine sturzbedingte Verletzung aufgrund einer mangelnden Pistenpräparierung-/(ab)sicherung des “organisierten Skiraums” während des Pistenbetriebs, hat der Pistenbetreiber für den erlittenen Schaden aufzukommen. Dieser wird Ihnen beispielsweise durch ein Schmerzengeld, eine Verunstaltungsentschädigung, dem Ersatz der Behandlungs- und Heilkosten sowie von Haushalts- und Pflegekosten, einem allfälligen Verdienstentgang, dem Ersatz frustrierter Aufwände, Kosten und Spesen oder aber auch durch die Feststellung von Spät-/Dauerfolgen ersetzt bzw. ausgeglichen.

Ich greife auf eine jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen (außer-)gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen nach Skiunfällen – auch mit Auslandsbezug – in ganz Österreich zurück.

Dabei konnte ich mir eine umfassende juristische Expertise aneignen. Zudem bringe ich als begeisterter Skifahrer auch das notwendige “skifahrerische” Verständnis für die jeweilige Unfallsituation mit und lasse dies im Einzelfall bestmöglich in die Beratung und Vertretung einfließen. Auf Seiten der Pistenbetreiber prüfe ich den geltenden gemachten Anspruch und dessen Umfang und wehre diesen bestmöglich ab.

Ich berate und vertrete in sämtlichen Bereichen des (internationalen) Bergsport- und Skirechts, insbesondere in der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzsansprüchen. Selbstverständlich übernehme ich auch in  einem allfälligen Strafverfahren Ihre Vertretung.

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