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Strafrecht

Mit dem Vorwurf konfrontiert zu sein eine strafbare Handlung begangen zu haben, ob schuldig oder unschuldig, stellt in jedem Fall eine Ausnahmesituation dar.

Es geht um Ihre persönliche Freiheit und daher gibt es keine Kompromisse. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen ab der ersten Ermittlungshandlung im Ermittlungsverfahren zur Seite. Ich begleite Sie durch das Hauptverfahren bis hin zu seinem allfälligen Rechtsmittelverfahren und darüber hinaus im Rahmen von Wiederaufnahmeverfahren in sämtlichen Bereichen des Strafrechts (ua. auch im Haftrecht, Strafvollzugsrecht etc.).

Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine (Verteidigungs-)Strategie um ein für Sie bestmögliches Ergebnis sicherstellen zu können.

Sind Sie Opfer einer strafbaren Handlung geworden, können Sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen und Ihre Ansprüche (Schmerzengeld, Schadenersatz etc.) gegenüber dem/der Angeklagten geltend machen. Gerne stehe ich Ihnen auch dahingehend mit meiner rechtlichen Expertise zur Verfügung und setze mich für Ihre Ansprüche ein.

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