Verkehrsunfall & Verkehrsrecht
Ist man selbst von einem Verkehrsunfall nicht betroffen, nimmt man diese oft nur am Rande war. Das ändert sich jedoch schlagartig, wenn man selbst in einen Unfall verwickelt ist. Ganz egal ob mit dem Auto, Fahrrad, Motorrad, E-Scooter oder als Fußgänger – sofort stellen sich eine Vielzahl an Fragen rund um das Unfallgeschehen.
Hier stehe ich Ihnen mit meiner rechtlichen Expertise und langjähriger (außer-)gerichtlichen Erfahrung als kompetenter und verlässlicher Partner zur Seite.
Als Experte für die Regulierung von Personen- und Sachschäden nach Unfällen im Straßenverkehr sowie aus diesen resultierenden Verwaltungs- und Strafverfahren sind Sie bei mir genau richtig. Ich berate und vertrete österreichweit – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – laufend erfolgreich Geschädigte und Haftpflichtversicherungen bei der Durchsetzung und Abwehr ihrer Ansprüche und übernehme die Vertretung selbstverständlich auch in einem allfälligen Verwaltungsverfahren (z.B. Verkehrsstrafen, Führerscheinentzug etc.) oder in Strafverfahren (z.B. als Angeklagter, Opfer oder Privatbeteiligter).
Ich nehme mir die Zeit, um mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt umfassend aufzunehmen und zu besprechen. Ich lege dar, welche Ansprüche der gegenüber der gegnerischen Seite (Unfalllenkeri*in, Schädiger*in, Fahrzeughalter*in, Haftpflichtversicherung) geltend gemacht werden können.
Unfallbedingte Ansprüche können beispielsweise sein:
- Reparaturkosten (allenfalls Reparaturkostenablöse)
- Wertminderung, Kasko-Selbstbehalt und Stehzeiten
- frustrierte Aufwände und anerlaufene Spesen
- Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung und kosmetische Operationen
- Feststellung von Spät-/Dauerfolgen
- Behandlungskosten und Heilkostenersatz
- Pflege- und Haushaltshilfekosten
- Verdienstentgang / entgangener Gewinn