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Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsstrafrecht spielt im Alltag eine große Rolle und man kommt gezwungener Maßen früher oder später mit diesem Rechtsgebiet in Berührung.

Sei es beim Falschparken, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (Organstrafverfügung, Anonymverfügung, Straferkenntnis), beim Führerscheinentzug, bei Veränderungen am Auto oder in gewerbe-, bau- oder sicherheitspolizeirechtlichen Angelegenheiten.

Pandemiebedingt fallen auch Verstöße gegen die Corona-Vorschriften in diesen Bereich.

Verwaltungsübertretungen können beträchtliche Geldbußen – im Uneinbringlichkeitsfall unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Ersatzfreiheitsstraße – nach sich ziehen, aber auch bereits niedrige Geldstrafen können erfahrungsgemäß als ungerecht empfunden werden.

Ich prüfe die gegen Sie verhängten Geldstrafen und die zu Grunde liegenden Bescheide und Organ-/Strafverfügungen, helfe und unterstütze Sie bei der Bekämpfung dieser und vertrete Sie sowohl vor den Verwaltungsbehörden als auch vor den Verwaltungsgerichten bis hin zum Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

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