Ein Beispiel: Der Ehemann stirbt und hinterlässt eine Frau sowie zwei minderjährige Kinder. Das einzige Vermögen der Eheleute ist das gemeinsame Haus. Ein Testament liegt noch nicht vor. Daher tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Frau erbt ein Drittel, zwei Drittel gehen an die Kinder.
Welche Möglichkeiten hat die Mutter nun?
Um das gemeinsame Heim eigenständig zu verwalten, müsste sie ihre Kinder auszahlen. Denn durch die gesetzliche Erbfolge sind die Kinder nun Miteigentümer. Da sie jedoch minderjährig sind, ist automatisch das Pflegschaftsgericht beteiligt und muss in Entscheidungen rund um die Verlassenschaft eingebunden werden.
Ein Lösungsansatz:
Die jungen Eheleute können ein Testament erstellen, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Den Kindern würde in diesem Fall der gesetzliche Pflichtteil zufallen. Um wiederum die Einbindung des Gerichts zu beschränken und die Mutter durch eine notwendige Auszahlung der Kinder nicht in Liquiditätsprobleme zu bringen, gibt es mehrere Möglichkeiten für die Gestaltung des Testaments. So könnte unter gewissen Voraussetzungen eine Stundung des Pflichtteils festgelegt werden. Auch eine Ratenzahlung wäre denkbar oder eine Vor- und Nacherbschaft kann in Betracht gezogen werden, damit das Vermögen langfristig in der Familie bleibt.
Es empfiehlt sich also auch für junge Leute ihren Nachlass rechtzeitig zu regeln, um Familie und Eigentum zu schützen. Mit einem individuellen Testament kann den Hinterbliebenen im Ernstfall große Last abgenommen werden.